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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Recht für Rettungsdienst und Notfallmedizin
    Recht für Rettungsdienst und Notfallmedizin

    Recht für Rettungsdienst und Notfallmedizin , So wird Recht durch Praxisbezug begreifbar Das Buch fokussiert die wesentlichen Rechtsfragen im Rettungsdienst. Es erklärt Ihnen griffig und unmittelbar nachvollziehbar eine Vielzahl von entscheidenden Alltagssituationen und -handlungen, die Ihnen im Rettungseinsatz begegnen können und ein rechtliches Abwägen verlangen. Zudem werden alle rechtlichen Grundlagen dargestellt, die für das Verständnis des Rettungswesens, insbesondere auch in Ausbildung und Studium, notwendig sind. Optimal geeignet für Theorie und Praxis erhalten Sie Inhalte zu sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten eines klassischen Einsatzablaufs im Rettungsdienst. Anschaulich und für den Nichtjuristen gut verständlich, erläutert das Autorenteam die rechtlichen Grundlagen im Rettungseinsatz und ermöglicht Ihnen so eine Einschätzung rechtlicher Konsequenzen Ihres eigenen Handelns. Das Buch ist speziell auf die Bedürfnisse der einschlägigen Ausbildungsberufe, Studiengänge und die praktische Arbeit in der präklinischen Notfallmedizin zugeschnitten. Es richtet sich insbesondere an: Interessierte Mitarbeitende im Rettungswesen (nichtärztlich und ärztlich) Auszubildende in der Notfallsanitäterausbildung und Studierende mit Themenbezug zu Notfallmedizin und/oder Katastrophenschutz Dozierende im Rettungsdienst und/oder Katastrophenschutz Führungspersonen im Rettungsdienst und/oder Katastrophenschutz , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 40.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann mein Arbeitgeber eine Fortbildung ablehnen?

    Ja, dein Arbeitgeber kann eine Fortbildung ablehnen, wenn er gute Gründe dafür hat, wie zum Beispiel finanzielle Einschränkungen oder fehlende Relevanz für deine aktuelle Position. Es ist wichtig, dass du mit deinem Arbeitgeber über deine Fortbildungspläne sprichst und gemeinsam eine Lösung findest. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Fortbildung auf eigene Kosten zu absolvieren, wenn dein Arbeitgeber sie nicht unterstützt. Letztendlich hängt es von den individuellen Umständen und Vereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag ab, ob dein Arbeitgeber eine Fortbildung ablehnen kann.

  • Kann mich mein Arbeitgeber zu einer Fortbildung zwingen?

    Kann mich mein Arbeitgeber zu einer Fortbildung zwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht zwingen, an einer Fortbildung teilzunehmen. Allerdings kann es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Klausel geben, die Weiterbildungsmaßnahmen vorsieht. In diesem Fall wäre der Arbeitnehmer verpflichtet, an der Fortbildung teilzunehmen. Es ist jedoch wichtig, dass die Fortbildung im Zusammenhang mit der aktuellen Tätigkeit des Arbeitnehmers steht und seine berufliche Entwicklung fördert. Falls es Unklarheiten gibt, empfiehlt es sich, mit dem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt zu sprechen.

  • Kostet der Rettungshelfer/Sanitäter im FSJ auch etwas?

    Nein, der Rettungshelfer/Sanitäter im FSJ erhält in der Regel kein Gehalt, sondern eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese variiert je nach Träger und Einsatzstelle, deckt jedoch in der Regel die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Versicherung ab. Es können jedoch individuelle Kosten wie beispielsweise Fahrtkosten entstehen, die vom Freiwilligen selbst getragen werden müssen.

  • "Was sind die Vorteile von beruflicher Fortbildung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?"

    Arbeitnehmer können durch berufliche Fortbildung ihre Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern, was ihre Karrierechancen und Gehaltsaussichten erhöht. Arbeitgeber profitieren von besser qualifizierten Mitarbeitern, die produktiver arbeiten, innovative Ideen einbringen und langfristig im Unternehmen bleiben. Berufliche Fortbildung trägt somit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Erfolgs von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Jahn, Matthias: EKG für Rettungsdienst und Notfallmedizin
    Jahn, Matthias: EKG für Rettungsdienst und Notfallmedizin

    EKG für Rettungsdienst und Notfallmedizin , Leicht verständlich erklärt Ihnen das Buch Grundlagen sowie tiefgreifende Zusammenhänge zur Interpretation von pathologischen EKGs und zum Erkennen der häufigsten Krankheitsbilder und Rhythmusstörungen. Das Buch ist Schritt für Schritt vom Einfachen zum Komplexen aufgebaut und deshalb für alle Ausbildungsstufen im Rettungsdienst geeignet. Lernziele am Beginn jedes Kapitels erklären Ihnen, was warum gelernt werden soll. Am Kapitelende sorgen Zusammenfassungen und Wiederholungsfragen, die jeweils in ''Basic'' und ''Advanced'' unterteilt sind, für die Vertiefung des Gelernten. Praxistipps, zahlreiche Abbildungen und EKG-Beispiele stellen den Bezug zur Praxis her und bereiten Sie auf den nächsten Einsatz vor. Zahlreiche Übungsfälle mit ausführlich kommentierten Lösungen veranschaulichen die Inhalte und sind ideal zum Üben. Praktisch: die herausnehmbare EKG-Karte - ideal zum Mitnehmen beim Einsatz oder zum Üben. Neu in der 2. Auflage: Neue EKG-Fallszenarien EKG-Neuzeichnungen, Austausch von Abbildungen Aktualisierung aller Inhalte Das Buch eignet sich für: Auszubildende Notfall- und Rettungssanitäter*in Praktiker*innen im Rettungsdienst , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 37.00 € | Versand*: 0 €
  • Ir Rotkreuz Sanitäter emt ems Kampf Sanitäter Erste-Hilfe-Patches reflektierende taktische
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    Preis: 2.59 € | Versand*: 2.43 €
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  • Kann mein Arbeitgeber die Ausbildung absagen?

    Ja, dein Arbeitgeber kann die Ausbildung absagen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, wie zum Beispiel finanzielle Schwierigkeiten oder eine Änderung der Unternehmensstrategie. Es ist jedoch wichtig, dass dies im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verträgen steht und dass du möglicherweise Anspruch auf Entschädigung hast. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft zu wenden.

  • Muss ich zum Erste-Hilfe-Kurs gehen, wenn mein Arbeitgeber mich schicken will?

    Ja, in der Regel ist es verpflichtend, dass Arbeitnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen, wenn der Arbeitgeber dies anordnet. Dies dient der Sicherheit und dem Schutz aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter über grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen, um im Notfall angemessen reagieren zu können.

  • Will der Arbeitgeber Überstunden vor meiner Ausbildung?

    Das hängt von den individuellen Umständen und den Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ab. Einige Arbeitgeber können von Ihnen verlangen, Überstunden zu leisten, während andere dies möglicherweise nicht tun. Es ist wichtig, Ihre Arbeitsverträge und Vereinbarungen zu überprüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber zu kommunizieren, um Klarheit über Ihre Arbeitszeiten und -pflichten zu erhalten.

  • Wird sich der neue Arbeitgeber über mich beim alten Arbeitgeber informieren, nachdem ich während meiner Ausbildung vom Arbeitgeber gekündigt wurde?

    Es hängt von den spezifischen Umständen und den Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebern ab. In der Regel werden neue Arbeitgeber jedoch Referenzen von früheren Arbeitgebern einholen, um mehr über Ihre berufliche Erfahrung und Leistung zu erfahren. Es ist daher möglich, dass Ihr neuer Arbeitgeber sich auch bei Ihrem alten Arbeitgeber nach Ihnen erkundigt.

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